Apple wurde vom Landgericht Berlin dazu verpflichtet, Verbraucher klarer über App Store Praktiken aufzuklären.
Konkret wird verlangt, Kunden besser darüber zu informieren, dass die Sternebewertungen von Apps im App Store nicht durch Apple auf ihre Echtheit geprüft werden. Der Hinweis in den Nutzungsbedingungen, der diese Information enthielt, wurde als unzureichend bewertet.
Klage der Verbraucherzentrale führte zum Urteil
Die Klage hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht, der sich auf die gesetzliche Verpflichtung berief, Nutzer deutlich über die Prüfung von Bewertungen aufzuklären.
Im App Store werden oft Sternebewertungen und Rezensionen angezeigt, die den Eindruck erwecken könnten, dass sie von tatsächlichen Nutzern der Apps stammen. Apple weist jedoch nur versteckt in den Nutzungsbedingungen darauf hin, dass die Echtheit der Bewertungen nicht überprüft wird.
Gericht bestätigt Informationspflicht
Das zuständige Gericht stellte fest, dass Anbieter gemäß Gesetz seit Mai 2022 klar darüber informieren müssen, ob und wie Bewertungen geprüft werden. Diese Angaben müssen gut sichtbar sein, um Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Ein versteckter Hinweis in den AGB sei nicht ausreichend.
Eine Untersuchung des vzbv aus Juli 2023 zeigte, dass viele Anbieter auf ihren Plattformen ähnliche Informationspflichten missachten – bei 27 von 30 geprüften Webseiten wurden Verstöße festgestellt.
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