Das deutsche Bundeskartellamt hat empfindliche Geldstrafen gegen AVM, die Fritz!Box-Macher, verhängt.
Auch ein weiterer Mitarbeiter des Konzerns ist betroffen. Insgesamt belaufen sich die Strafen auf satte 16 Millionen Euro – aufgrund von vertikalen Preisabsprachen.
Untersuchungen liefen seit 2022
Diese sollen zusammen mit sechs Einzelhändlern im Elektronikbereich vorgenommen worden sein. Die Untersuchungen zu dem Fall liefen nach dem Eingang eines anonymen Hinweises beim Kartellamt schon seit Februar 2022.
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, erklärt:
Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden.
AVM-Statement zum Fall gesteht Schuld ein
AVM selbst hat inzwischen auch mit einem Statement reagiert, das Bände spricht – weil es eindeutig die Schuld eingesteht:
Im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) konnte das gegen AVM eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts jetzt beendet werden. Das Kartellamt hatte gegen AVM seit Anfang 2022 wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung ermittelt. Durch die einvernehmliche Beendigung werden langwierige Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen vermieden. Zum Settlement gehört auch ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Mio. Euro. AVM hat die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten.
Inwiefern der Fall das Unternehmen doch auch in Zukunft belasten wird, wird sich zeigen. Wir halten Euch in der Angelegenheiten auf dem Laufenden.
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