Facebook und Instagram können in Europa gegen eine monatliche Bezahlung werbefrei genutzt werden.
Das Problem bei diesem Abo ist jedoch die Umsetzung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Abo-Abschluss-Prozess nicht dem deutschen Recht entspricht.
Schaltfläche nicht richtig gekennzeichnet
Auf den Schaltflächen müsse es eindeutige Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit des Dienstes geben. Der Text könnte zum Beispiel lauten „Zahlungspflichtig bestellen“.
Bisherige Abos sollen für ungültig erklärt werden
Durch den Gerichtsbeschluss sollen nun bisher abgeschlossene Abos für ungültig erklärt werden. Auch eine Rückzahlung der Gebühren wäre möglich. Dies muss jedoch erst in einem weiteren Verfahren geklärt werden.