Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Preisanpassungsklauseln in den AGB von Netflix und Spotify unwirksam sind.
Darüber hat iTopnews bereits am 24. November ausführlich berichtet. Diese Klauseln erlauben einseitige Preiserhöhungen ohne Zustimmung der Nutzer.
Geld zurück von Netflix und Spotify?
Die Gerichtsentscheidungen wurden fälschlicherweise als rechtswidrige Vergangenheitspreiserhöhungen interpretiert, was nicht korrekt ist. Im Internet werden Musterbriefe verbreitet, die versprechen, die Abokosten ganz leicht wieder zurückzuholen. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn die Urteile betreffen nur die Klauseln selbst und nicht vergangene Preisanpassungen.
Die AGB von Netflix und Spotify erlauben einseitige Preisanpassungen. Das Gericht kritisiert den großen Ermessensspielraum und sieht ein fehlendes „berechtigtes Interesse“ seitens der Anbieter.
Wer also jetzt auf Rückerstattungen hoffen sollte: Die Urteile haben keine Auswirkungen auf vergangene Preiserhöhungen, und generelle Preiserhöhungen sind weiterhin möglich, wenn die Zustimmung der Kunden eingeholt wird. Nutzer können Zusatzzahlungen nur zurückverlangen, wenn die Preiserhöhungen auf den unwirksamen Klauseln basieren und keine Zustimmung erfolgte. Netflix und Spotify behaupten aber, dass diese Zustimmung von ihren Kunden eingeholt wurde.
Berliner Entscheidung nicht endgültig, was die Stiftung Warentest empfiehlt
Die Stiftung Warentest empfiehlt, im Zweifelsfall reinen Anwalt zu kontaktieren, um Zusatzzahlungen zurückzufordern, wenn bei Euch die Preise angehoben wurden, obwohl ihr nicht zugestimmt habt, betont aber, dass es bisher keine Fälle gegeben hat, bei denen das bisher gelungen ist. Einen Musterklagebrief gibt es immerhin hier.
Die Entscheidungen des Kammergerichts Berlin sind noch nicht endgültig, und es besteht die Möglichkeit, dass Netflix und Spotify vor den Bundesgerichtshof ziehen. Netflix will die Berliner Entscheidung erst einmal analysieren.
Anbieter wie Netflix und Spotify könnten ihre Klauseln in den AGB überarbeiten und neu formulieren. In diesem Fall könnte es zu einer erneuten Prüfung durch die Gerichte kommen. Ihr könnt also leider Stand jetzt davon ausgehen, dass ihr kein Geld zurückfordern könnt.
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