Ein Österreicher wurde für das Anbringen von mindestens drei AirTags am Auto seiner Frau verurteilt.
Der 35-Jährige aus der Stadt Graz ist bereits mehrfach vorbestraft. Er wurde für das Anbringen der Tracker, sowie für eine Drohgebärde zu 3 Monaten „bedingter Haft“ verurteilt.
„Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit bestimmt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe muss sofort verbüßt werden. Unter bestimmten Umständen kann eine Haftstrafe auch als elektronisch überwachter Hausarrest vollzogen werden.“
Mann beschuldigt seine Frau
Bei der Gerichtsverhandlung gab sich der Mann nicht einsichtig. Er behauptete, die AirTags nicht angebracht zu haben. Stattdessen wolle seine Frau dafür sorgen, dass er Probleme mit der Polizei bekomme.
Urteil noch nicht rechtskräftig, Staatsanwalt überlegt…
Die betroffene Ehefrau hatte die Aussage verweigert. Sie soll bereits einen neuen Partner haben.
Da die Tracker auf die Telefonnummer des Mannes registriert waren, entschied das Gericht gegen ihn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Graz will sich erst später äußern, ob sie das Urteil akzeptiert.