Die Facebook-Mutterfirma Meta verdient viel Geld durch personalisierte Werbung.
Spätestens seit Apples Einführung der Anti-Tracking-Maßnahmen in iOS im Jahr 2021 haben Facebook, Instagram und Co. mindestens mobil einen schweren Stand. Denn Nutzer müssen vor dem Sammeln von personenbezogenen Daten durch Apps dem zustimmen.
Datenaustausch zwischen Meta-Apps nicht erlaubt
Dem wollte Meta dadurch entgegenwirken, dass die Apps des Konzerns, darunter auch WhatsApp, Daten über User untereinander austauschen können. Aber auch das ist laut eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofs unrechtmäßig.
Immer erst zustimmen
Der wichtigste Satz aus dem Urteil, welches unter anderem dem SPIEGEL vorliegt:
Die bloße Tatsache, dass ein Nutzer Websites oder Apps aufruft, die solche Informationen offenbaren können, bedeutet keineswegs, dass er seine Daten im Sinne der DSGVO offensichtlich öffentlich macht.
Außerdem dürfen personenbezogene Werbeanzeigen nicht Teil der AGB werden. Also: Die EU schützt weiterhin die persönlichen Daten der User, auch gegenüber US-Konzernen wie Meta.
Das Unternehmen wird das Urteil nun analysieren. Es könnte sein, dass es danach in Berufung geht, dann wieder vor einem deutschen Gericht, in Düsseldorf.