In der Schweiz kämpft Apple aktuell vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Apple will in unserem Nachbarland die Wirkung seiner Bildmarke ausweiten. Diese Forderung wurde bislang abgelehnt, weil das Zeichen als Apfel „zum Gemeingut“ gehört.
Beatles waren vorher schon mit dem Logo aktiv
Das weiß Apple auch gut, denn das hauseigene Logo wurde zuvor bereits von den Beatles genutzt, als angebissener Granny Smith. Deshalb, sagt das Eidgenössische Institut der Schweiz für geistiges Eigentum, sei das Logo von Apple eine „naturgetreue Abbildung“ und als solche nicht markenrechtlich zu schützen.
Keine Prognose zum Ausgang möglich
Heißt, anders formuliert: Angebissene Äpfel können derzeit in der Schweiz von jedermann genutzt werden. Cupertino wird aber vermutlich nicht aufgeben, bis das sich ändert, berichtet Heise. Wie die weiteren Verhandlungen weitergehen werden, kann aber derzeit nicht gesagt werden.
Alle weiteren Details finden sich in den Gerichtsunterlagen.