Ein deutsches Gericht hat ein potentiell weitreichendes Urteil gefällt.
Es basiert auf einem Fall, bei dem es um Betäubungsmittel geht. Ein Verdächtiger hat sich bei einer Ermittlung der Beamten geweigert, sein Smartphone für diese zu entsperren.
Polizei entsperrte Smartphone mit Fingerabdrücken
Die Polizei nahm statt dessen seine Fingerabdrücke ab und entsperrte mit ihnen das Smartphone eigenständig. Dagegen klagte der Mann jetzt vor dem Amtsgericht Ravensburg.
Er bekam allerdings nicht Recht, denn dass deutsche Gesetz weist für die Ermittlung mit Fingerdrücken laut Gericht eine „offene Formulierung“ auf, die an den „jeweiligen Stand der Technik“ angepasst verstanden werden kann.
Ein „mutloses“ Urteil?
Kritiker sehen das Urteil als falsch an. So nennt der Anwalt Jens Ferner das Urteil „mutlos“ und verweist auf mehrere Aufsätze von renommierten Juristen, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Er rät – auch aufgrund der neuen Entscheidung aus Ravensburg – allgemein von der Verwendung eines biometrischen Zugangsschutzes ab.