Angeblich ist es nicht erlaubt, AirTags und andere Tracker im Fluggepäck zu haben.
Aktuell gehen regelmäßig Geschichten um die Welt, wie Nutzer ihre verlorenen oder gestohlenen Koffer mit AirTags finden. Das ist gut und praktisch, aber angeblich verboten. Darauf wies die Lufthansa Anfang September ihre Kunden hin. Daraus wurden dann Schlagzeilen, dass AirTags in Koffern in Flugzeugen verboten seien.
„Gefährliche Güter, aber nicht verboten“
Mittlerweile dementiert die Fluggesellschaft solche Behauptungen. Zwar seien AirTags „gefährliche Güter“, aber man „verbiete sie nicht“. Laut Lufthansa müssen Besitzer von AirTags die Geräte ausschalten, bevor sie ihr Gepäck aufgeben. Das Unternehmen begründete seine Entscheidung damit, dass die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) vorsehen, dass Gegenstände mit Sendefunktion während eines Fluges deaktiviert werden müssen.
Die ICAO hat besondere Vorschriften für elektronische Geräte im aufgegebenen Gepäck vorgeschrieben. Sie gelten aber nur für Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus, also Smartphones und Tablets. Apples AirTags nutzen aber nur eine CR2032-Batterie, die kleiner ist.
AirTags können Funk potentiell stören
AirTags stellen dennoch nach wie vor eine veritable Brandgefahr dar. Vielen Airlines ist das aktuell aber nocbh egal. Auch wichtig zu wissen: Mit Bluetooth und Ultra-Breitband sind in AirTags auch Funk-Möglichkeiten vorhanden, die ebenfalls potentielle Störquellen sind. Offiziell dürften die Tracker also nur ohne die Knopfzelle im Koffer landen. Aber dann könnte man ja keine Fehllieferungen von Gepäck mehr aufdecken.
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