Die irische Datenschutzkommission DPC verhängte gegen Instagram aufgrund Verstoßes gegen das europäische Datenschutzrecht eine Strafe von 405 Millionen Euro.
Die Social-Media-Plattform, die zum Konzernriesen Meta Platforms gehört, hatte Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren erlaubt, eigene Business-Accounts zu eröffnen. Durch diese Geschäftskonten konnten die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Jugendlichen veröffentlicht werden, worin die DPC einen Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sieht.
Weiterhin wurde bemängelt, dass Konten von Jugendlichen standardmäßig so eingestellt sind, dass der Inhalt erstmal öffentlich und somit für jeden sichtbar ist. Umgehen kann man dies nicht wirklich, sondern man muss aktiv nach Erstellung eines Instagram-Accounts bei den Einstellungen das Konto in ein privates Konto umändern.
Die Strafen hageln gegen Meta
Auch wenn Instagram die Strafe anfechten will, so hagelte es in jüngster Zeit gleich zwei Strafen gegen den Konzern Meta Platforms. Bereits 2021 hatte die DPC gegen WhatsApp eine Strafe in der Höhe von 225 Millionen Euro wegen Verletzung der Datenschutzregeln verhängt. Eine weitere Strafe im März 2022 in der Höhe von 17 Millionen Euro aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz erhielt der Konzern Meta (ehemals Facebook) selbst.
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg begründete die Umbenennung am 28. Oktober 2021 in Meta damit, dass die Entwicklung eines Metaversums im Fokus stehen soll und zukünftig nicht mehr Soziale Netzwerke. Dem Meta-Konzern gehören unter anderem die Onlinedienste Instagram und WhatsApp sowie das Unternehmen Oculus, das Virtual-Reality-Headsets herstellt.
Kritik an den löchrigen Datenschutz-Regelungen ist ein konstanter Begleiter des Unternehmens. Aufgrund der in Dublin gegründeten Tochtergesellschaft von Meta fällt Instagram, WhatsApp und Co unter die Gesetze von Irland und infolgedessen der EU. Nutzer der Online-Dienste von Meta haben außerhalb der USA und Kanada somit einen Vertrag mit Meta Platforms Ireland Limited.
Umgang mit personenbezogenen Daten
Wenn auch Meta in einer Stellungnahme betonte, dass es sich teilweise um veraltete Einstellungen gehalten habe und diese bereits aktualisiert seien, so steht es für die Nutzer weiterhin im eigenverantwortlichen Interesse, die Privatsphäre zu schützen – vor allem, wenn Jugendliche diese Online-Dienste und Netzwerke verwenden.
Einen Überblick verschafft die Infografik „Posten mit Privatsphäre“ von ExpressVPN. Verschiedene Tipps zeigen auf, wie man soziale Medien nutzen kann und dabei gleichzeitig die eigene Privatsphäre schützt. Beispielsweise ist es möglich, mehrere Konten zu haben. So könnt Ihr ein öffentliches und ein privates Konto führen und bei Letzterem die Inhalte nur einer bestimmten Ziel- oder Freundesgruppe zugänglich machen. Beim Posten der Bilder auf Instagram ist es darüber hinaus auch möglich, diese nur mit engen Freunden zu teilen.
Kaum jemand weiß jedoch, dass auch die geposteten Fotos Informationen enthalten, die den Standort des Nutzers preisgeben könnten. Diese Meta- und Geolokalisierungsdaten kann man zuvor entfernen lassen.
Fazit
Über die Jahre hinweg hagelte es Kritik und Strafen aufgrund Verletzung des Datenschutzes gegen das Technologieunternehmen Meta Platforms. Wer also die eigene Privatsphäre schützen möchte, muss sich eigenständig mit den Einstellungen auseinandersetzen. Auch wenn es immer wieder Prozesse gegen Meta gibt, die Verstöße aufzeigen, so befinden sich personenbezogene Daten bereits im Internet, bevor Änderungen zugunsten der Privatsphäre der Nutzer meist dann gesetzlich veranlasst werden.