Apple hat mit seinen Anti-Tracking-Maßnahmen offenbar einen Trend gesetzt.
Das zeigt ein neuer Gerichtsbeschluss in Litauen zum Thema Datenschutz. Er besagt, dass auch implizit von Unternehmen ermittelte Daten über Kunden deren Eigentum sind. Das sind etwa via Tracking ermittelte Verhaltensinformationen.
Tracking-Daten von der DSGVO geschützt
Heißt, anders formuliert: Auch Tracking-Daten sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Bisher gingen Werbeunternehmen davon aus, dass dem nicht so ist.
In Litauen ging es darum, dass auf diesem Weg ermittelt werden konnte, dass eine Person homosexuell ist. Nachdem der Fall an den EuGH verwiesen wurde, entschied dieser, dass das eine sensible Dateninformation ist, die geschützt werden muss. Die Entscheidung könnte in Zukunft viel Einfluss auf das Auswerten von personenbezogenen Daten im Netz haben.
Apple ist Vorreiter in Sachen Datenschutz
Für Apple heißt das: Die mit iOS 15 eingeführten Anti-Tracking-Maßnahmen sind, speziell in Europa, sehr begründet. Mit dem aktuellen iOS-System müssen User Apps das Verarbeiten personenbezogener Daten zu Tracking-Zwecken explizit zustimmen – sonst können sie nicht genutzt werden.