Deutschland schraubt weiter am Recht auf eine „schnelle“ Internetverbindung.
Der vom Bundestag in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2021 verankerte Anspruch auf „schnelles Internet“ fällt künftig beim Upload etwas leistungsfähiger aus als zunächst vorgesehen. Der Begriff „schnell“ ist dabei jedoch sehr dehnbar. Laut dem Plan zählen 10 MBit/s Download (bleibt unverändert) und 1,7 MBit/s Upload (bisher 1,3) als schnell. Der Bundestag hatte 30 Mbit als Download-Untergrenze gefordert.
„Schnell“ ist nicht sehr schnell
Zusätzlich dazu wird eine Latenz von 150 Millisekunden oder weniger angestrebt. Die Definition soll regelmäßig überprüft und möglicherweise auch angepasst werden.
Start-Datum Anfang Juni wackelt
Der eigentliche Plan war, dass die Regelungen mit Anfang Juni in Kraft treten. Nächste Woche wird der Entwurf im Digitalausschuss des Bundestags beraten. Stimmt man dort zu, muss der Bundesrat ebenfalls noch seinen Segen geben.
Ob die Deadline eingehalten werden kann, bleibt noch zu sehen…und ob 10 Mbit schnell ist auch 😉