Apple konnte einen Gerichtsprozess zu seinen Gunsten entscheiden.
Er begann im September 2020 und wurde von Cub Club Investment angestrengt. Die Kläger gaben an, auf divers eingefärbte Emojis ein Urheberrecht zu besitzen, das Apple verletzt habe. Über 20 Emoji-bezogene Copyrights hat CCI inne.
Apple muss keinen Schadensersatz zahlen
US-Richter Vince Chhabria entschied nun, dass Apple keinen Schadensersatz zu zahlen habe, wie gefordert wurde. Denn, selbst wenn das Unternehmen sich von den Entwürfen von CCI hat inspirieren lassen, wurde doch maximal die Idee kopiert.
Solche fallen in den USA nicht ins Gebiet der Urheberrechtsverletzung. Erst wenn eine eindeutige Übereinstimmung von Apples Emojis und den CCI-Design erkennbar wäre, würde ein Verstoß vorliegen.
Revision möglich, aber unwahrscheinlich
Ein solcher läge nicht vor, so Chhabria. CCI kann theoretisch gegen sein Urteil in Revision gehen, aktuell sehen die Chancen für den Kläger aber sehr schlecht aus – und Apple hat einen weiteren „Patent-“ bzw. „Copyrighttroll“ still gestellt.