Das Bundeskartellamt hat heute ein Verfahren gegen Apple auf den Weg gebracht.
Basierend auf neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne werden Ermittlungen „auf der ersten Stufe“ wegen möglicher marktübergreifender Bedeutung wegen eines Ökosystems eingeleitet.
Apple ist das vierte Tech-Unternehmen, gegen das Ermittlungen in Deutschland aufgenommen werden. Zuvor hatte es bereits Facebook, Amazon und Google getroffen.
Das Bundeskartellamt erklärte in einer gerade veröffentlichten Pressemitteilung, der Schwerpunkt der Ermittlungen liege auf dem Betrieb des App Stores. Es gebe auch Beschwerden aus der Werbebranche, die durch die neuen Anti-Tracking-Funktionen nun der Meinung seien, benachteiligt zu werden.
Auch im Visier: die 30-Prozent-Abgabe auf App-Käufe. Das Bundeskartellamt schreibt detailliert:
„Ausgehend von diesem ersten Verfahren beabsichtigt das Bundeskartellamt, sich in einem möglichen weiteren Verfahren konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer anzusehen. Dem Amt liegen diesbezüglich verschiedene Beschwerden gegen potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor. Dazu zählen unter anderem eine Verbändebeschwerde aus der Werbe- und Medienbranche, die sich gegen Apples Tracking-Einschränkung von Nutzern im Zusammenhang mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.5 richtet, und eine Beschwerde gegen die ausschließliche Vorinstallation von konzerneigenen Anwendungen als möglicher Unterfall einer nach § 19a GWB verbotenen Selbstbevorzugung.
Darüber hinaus wird von App-Entwicklern der Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe (IAP) sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent kritisiert. Zudem werden die damit in Zusammenhang stehenden Marketingbeschränkungen im App Store thematisiert. Letztgenannte Beschwerde weist Parallelen zum laufenden Verfahren der Europäischen Kommission gegen Apple wegen der Beschränkungen des Streamingdienstes Spotify und einer entsprechenden Bevorzugung eigener Dienste auf.“