Netflix muss Anpassungen an seinen AGB in Deutschland vornehmen.
Konkret geht es um das Thema Preiserhöhungen. Diese darf Netflix, so ein Urteil des Berliner Kammergerichts, nicht per AGB-Klausel beliebig erhöhen dürfen. Das Urteil ist, wie heise berichtet, mittlerweile rechtskräftig.
Erhöhungen erst bei belegter Kostensteigerung
Erhöhen darf das Streamingunternehmen seine Preise nur noch, wenn Kostensteigerungen belegt werden können, die durch höhere Abopreise auf Kunden umgelegt werden. Avisierte Gewinnsteigerungen sind kein Grund für Erhöhungen mehr.
Falls Netflix dies dennoch versuchen würde, wäre ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro fällig, so das Berliner Kammergericht. Der Konzern hat intensiv versucht, gegen das Urteil vorzugehen, scheiterte aber letztendlich.