Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit greift durch.
Die Behörde hat eine Anordnung erlassen, die es Facebook verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten. Die Anordnung gilt ab sofort und für den Fall, dass eine Verarbeitung zu „eigenen Zwecken“ erfolge.
Die Datenschützer berufenn sich auf ein Dringlichkeitsverfahren der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dieses sieht den Erlass von Maßnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer im jeweiligen Hoheitsgebiet vor. In diesem Fall gilt die Anordnung vorerst drei Monate. Die Behörde arbeitet daran, in dieser Zeit auch eine EU-weite Anordnung zu erarbeiten.
Facebook, so die Behörde weiter, fehle trotz der neuen Whats-App-AGB „eine ausreichende rechtliche Grundlage“ für die Verarbeitung der WhatsApp-Daten durch Facebook. Moniert wird, dass WhatsApp die Bestimmungen zur Datenweitergabe „auf unterschiedlichen Ebenen seiner Datenschutzerklärung“ verstreut. Dies sei für Nutzer nicht nachvollziehbar.
Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, erklärt im Detail:
„Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern. Die Datenschutz-Skandale der letzten Jahre von „Cambridge Analytica“ bis hin zu dem kürzlich bekannt geworden Datenleck, von dem mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer betroffen waren, zeigen das Ausmaß und die Gefahren, die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen.
Das betrifft nicht allein die Privatsphäre, sondern auch die Möglichkeit, Profile zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen einzusetzen, um demokratische Entscheidungen zu manipulieren. Die Gefahr ist angesichts von fast 60 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von WhatsApp mit Blick auf die in Deutschland im September 2021 anstehenden Bundestagswahlen umso konkreter, da diese Begehrlichkeiten nach Beeinflussung der Meinungsbildung seitens der Anzeigekunden von Facebook wecken werden.
Die nun erlassene Anordnung bezieht sich auf die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten und richtet sich an die Adresse von Facebook. Die weltweite Kritik gegen die neuen Nutzungsbedingungen sollte Anlass geben, den Zustimmungsmechanismus noch einmal grundlegend zu überdenken. Ohne Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer kann auf Dauer kein auf Daten gegründetes Geschäftsmodell erfolgreich sein.“
In einer ersten Stellungnahme hat WhatsApp die Anordnung als „rechtlich haltlos“ zurückgewiesen. Die Anordnung basiere „auf einem Missverständnis“. Da die Maßnahmenn der Behörde „falsch“ seien, werde man an den neuen AGB festhalten. Die Datenschutzbehörde hält dennoch an ihrer Anordnung fest. Der Mutterkonzern Facebook kann Einspruch einlegen.