Am 14. Mai ist für mich bei WhatsApp Schluss. Ab 15. Mai greifen die neuen AGB.
Diese geraten nun wieder ins Visier der Behörden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein Verfahren gegen die europäische Facebook-Niederlassung in Irland eröffnet.
Die Motivation der Datenschutzbehörde
Das Ziel: Die Facebook-Tochter WhatsApp soll keine Nutzerdaten an Facebook weitergeben, da Facebook diese Daten ab 15. Mai für eigene Zwecke verarbeiten könne.
Caspar wünscht eine „sofort vollziehbare Anordnung“. Facebook soll sich umgehend äußern, was genau die Datenübergabe zwischen Facebook und WhatsApp nötig mache.
Facebook und Caspars Behörde stritten sich erstmals 2016. Seinerzeit wurde gegen Facebook eine Anordnung erlassen, um einen Massendatenabgleich zwischen Facebook und WhatsApp zu unterbinden. Die Gerichte gaben der Datenschutzbehörde damals recht. Facebook scheiterte vor Gericht.
Caspar hofft auf eine Entscheidung im Dringlichkeitsverfahren bis Mitte Mai und erklärt:
„WhatsApp wird in Deutschland mittlerweile von fast 60 Millionen Menschen genutzt und ist die mit Abstand meistgenutzte Social Media-Anwendung noch vor Facebook. Umso wichtiger ist es, darauf zu achten, dass die hohe Zahl der Nutzer, die den Dienst für viele Menschen attraktiv macht, nicht zu einer missbräuchlichen Ausnutzung der Datenmacht führt.
Leider ist es bislang zu keiner uns bekannten aufsichtsbehördlichen Überprüfung der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge zwischen WhatsApp und Facebook gekommen. Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen.
Um gegebenenfalls einen rechtswidrigen massenhaften Datenaustausch zu verhindern und einen unzulässigen Einwilligungsdruck auf Millionen von Menschen zu beenden, ist nun ein förmliches Verwaltungsverfahren zum Schutz Betroffener eingeleitet worden.“