Apple soll einem Elternpaar die iCloud-Daten ihres Sohnes übermitteln.
Dies entschied ein Gericht in Italien. Der junge Mann kam bei einem Autounfall vor knapp einem Jahr ums Leben. Dabei wurde sein iPhone zerstört, aber seine Daten blieben in seinem iCloud-Account vorhanden.
Apple verweigerte iCloud-Zugriff
Um der Trauer entgegenzuwirken, wollten die Eltern Fotos und Videos von ihrem Sohn sehen. Apple hatte aber entsprechende Anfragen abgelehnt, mit der Begründung, die Sicherheit Dritter – etwa Kontakte des Sohnes – und allgemein der Apple-Kunden zu schützen.
Das Zivilgericht in Mailand entschied nun, dass Apple die Daten übermitteln soll, ohne dass die Eltern weitere rechtliche Voraussetzungen Apples erfüllen müssen. Der Wunsch, die Erinnerung an den Sohn aufrechtzuerhalten, sei nach EU-Recht Grund genug.
Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte?
Ähnliche Berichte über derartige Präzedenzfälle tauchen regelmäßig aus vielen Ländern auf. Sie stellen dabei immer die Frage danach, wem die Nutzerdaten von Verstorbenen gehören – den Angehörigen oder den Unternehmen, die sie verwalten.