Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schildert aktuell einen ärgerlichen Fall zu In-App-Käufen.
Morgen ist „Safer Internet Day“. Passend dazu melden sich die Verbraucherschützer mit ihrem „Fall des Monats“.
Ein 7-Jähriger aus Niedersachsen hat demnach auf dem Smartphone seiner Mutter In-App-Käufe in Höhe von 2753,91 Euro getätigt. Als die Guthabenkarte verbraucht war, aktivierte das Kind heimlich Käufe über die im Handy hinterlegte Kreditkarte seiner Mom.
Google hielt sich ans Gesetz
Glück im Unglück: Der Mutter war es möglich, den Forderungen gegenüber Google zu widersprechen. Bei Minderjährigen gilt: Ohne elterliche Erlaubnis können Kids in diesem Alter „nur im Rahmen ihres Taschengeldes“ haftbar gemacht werden.
Google erstattete der Mutter 2654,31 Euro zurück. Doch die Verbraucherschützer warnen trotzdem: Bevor Eltern ihren kleineren Kindern das Smartphone achtlos in die Hand geben, sollten sie die Einstellungen des Geräts überprüfen:
„Auf jedem Gerät, das Minderjährige nutzen, sollte ein Passwortschutz für Käufe eingerichtet sein.“
Auch ratsam: eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einzurichten und eigene eingeschränkte Kinder-Accounts zu erstellen.