Der Mobilfunk-Betreiber mobilfunk-debitel muss eine Strafzahlung leisten.
Der Konzern war bei der Bundesnetzagentur in Verruf geraten: Das Unternehmen wurde immer öfter kritisiert, seine Kunden unerlaubt zu Werbe-Zwecken angerufen zu haben. Im Rahmen dieser Anrufe wurden auch Vertragsabschlüsse erzielt.
Verträge ungewollt abgeschlossen
Diese Verträge beziehen sich auf Abos wie Hörbücher, Zeitschriften, Software oder Versicherungen. Diese mussten dann von den Kunden widerrufen werden, wenn sie dafür nichts mehr zahlen wollen.
Hohe Strafzahlung
Die Strafzahlung liegt bei 145.000 Euro. Insgesamt sind 69 Fälle bekannt, in denen Nutzer mit Werbeanrufen belästigt wurden. Wegen der Vertragsabschlüsse wurde das Bußgeld erhöht. Das Urteil ist noch nichts rechtkräftig. Mobilcom-debitel kann Einspruch einlegen. Dann käme es zu eiinem weiteren Verfahren in der nächsthöheren Instanz.
Wenn Ihr unerwünschte Werbeanrufe erhaltet, solltet Ihr diese bei der Bundesnetzagentur melden.