Das Berliner Kammergericht mahnt Netflix bei Preiserhöhungen zur Vorsicht.
In den Nutzungsbedingungen von Netflix ist nachzulesen, dass der Konzern den Abo-Preis erhöhen darf. Die Richter haben allerdings entschieden, dass das dieser Passus nur eingeschränkt gelte.
Konzern will gegen Urteil vorgehen
Derzeit reicht es für Netflix aus, seine Preiserhöhungen mindestens ein Monat vorher bekannt zu geben. Damit hätten Kunden genug Zeit, ihr Abo zu beenden, wenn ihnen der neue Preis nicht passe.
Netflix könnte Preise beliebig erhöhen
Beanstandet wird, dass keine Faktoren genannt werden, von denen die Preiserhöhung abhänge. Damit hätte Netflix keinerlei Einschränkungen, wie hoch der neue Abo-Preis angesetzt werden kann.