Die EU-Länder haben eine Liste mit Daten ausgearbeitet, die sie speichern wollen.
Im ersten Halbjahr 2018 wurden diverse Workshops durchgeführt. An diesen nahmen Ermittler und Forensik-Experten teil. Ziel war es, die Grundstruktur einer EU-Vorratsdatenspeicherung zu entwerfen.
Lange Liste an zu speichernder Daten
Insgesamt wurde eine Liste mit 487 Kategorien von Daten erarbeitet. Erste Beispiele sind schon länger bekannt. So sind auch einige Informationen sammlungsbereit, die nicht direkt logisch erscheinen.
Klingeltöne und mehr speichern
So sollen unter anderem Klingeltöne gespeichert werden. Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram und Co. sollen verpflichtet werden, an dem Datenspeicher-Programm teilzunehmen.
Kritiker betonen, dass die Vorratsdatenspeicherung Grundrechte der EU-Bürger aushebelt. Zur Erinnerung für all jene, an denen das Thema zuvor vorübergegangen ist, zitieren wir gern noch mal Wiki:
„Die Vorratsdatenspeicherung (VDS; auch Mindestdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist ist ein kriminalpolitisches Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes verpflichtet, bestimmte Daten, die von ihnen für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden, zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten zur Verfügung zu stellen.“