„Zulässigkeit der Transkribierung und Auswertung von Mitschnitten der Sprachsoftware Alexa durch Amazon“:
Unter diesem sperrigen Namen hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein Gutachten zu Amazons Sprachassistentin Alexa im Bezug auf Datenschutz erstellt. Ergebnis in einem Satz: Alexas Datenschutz bewegt sich im rechtlichen Rahmen.
Gäste und Kinder gefährdet
Allerdings ist die Situation mit Dritten (wie z.B. Gästen oder Kindern) ungeklärt. Diese müssten eigentlich von der Datensammlung ausgenommen werden, finden die Gutachter. Sehr häufig werde Alexa auch aus Versehen oder ohne Wissen von Nutzern aktiviert. Die Gefahr für Kinder: Sie sprechen Alexa an und erhalten so Zugriff auf Infos aus dem Netz, die nicht für Minderjährige gedacht sind.
Ein weiterer kritischer Punkt: Der Diebstahl von Daten. Auch wenn Amazon Sorge trage, um diese Daten-Masse vor Hackern zu schützen, sei ein Datenleck dennoch nicht unmöglich. Dies könne viele Nutzer treffen.
Nur ein Häkchen setzen, „das reicht nicht mehr“
In Zukunft müssten die Geschäftsbedingungen auf Gefahren wie diese hinweisen. Dabei wird Amazon eine detaillierte Auflistung empfohlen. Einfach nur ein Häkchen zu setzen, das soll künftig nicht mehr reichen. Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann sagte Spiegel online dazu:
„Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist.“