In der Schweiz hat Apple vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen.
Ein Gericht in Luzern gab einem italienischen Model-Label Recht. Das Unternehmen „Steve Jobs“ darf den Schriftzug „Steve Jobs“ weiterhin auf seinen Hosen und im Firmennamen führen.
Auch das „J“ für Jobs im Firmen-Logo, das einem angebissenen Apfel sehr ähnlich sieht, sahen die Richter nicht als problematisch an.
Zwar scheint klar, dass das Mode-Label mit seinem Namen einfach nur öffentliche Aufmerksamkeit erzielen will. Doch die Luzerner Richter kamen zu dem Urteil, die Ähnlichkeit zum Apple-Gründer sei zwar frappierend, dennoch bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Apple hat in dem Prozess auf die in Zürich beheimatete größte Anwaltskanzlei der Schweiz, Lenz und Staehelin, gesetzt. Doch auch diese konnte nicht helfen.
Dritte Niederlage für Apple in der Schweiz
In der Schweiz war Apple schon zweimal vor Gericht in ähnlichen Fällen gescheitert: zunächst gegen Swatch, das „One more thing“ als Werbemotto genutzt hatte, und auch das iTunes-Logo konnte sich Apple in der Schweiz nicht gerichtlich sichern lassen. Ein Gericht in St. Gallen hatte entschieden, das Logo sei „zu banal“, um es schützen zu lassen.