Das Bundeskartellamt überwacht in Deutschland den fairen Wettbewerb, nun steht Apple im Fokus der Behörde.
Ins Visier geraten ist Apples „App Tracking Transparency Framework“ (ATT). Dabei geht es um die komplexe Beziehung zwischen Datenschutz, Wettbewerbsrecht und den Geschäftspraktiken von Tech-Riesen.
Seit der Einführung von iOS 14.5 hat Apple eine strikte Datenschutzpolitik implementiert: Apps müssen die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen, bevor sie deren Aktivitäten über verschiedene Apps und Websites hinweg verfolgen dürfen. Auf den ersten Blick erscheint dies als ein Sieg für den Verbraucherschutz. Doch das Bundeskartellamt sieht in der Umsetzung dieser Politik mögliche wettbewerbsrechtliche Probleme.
Das sind die Bedenken der Behörde
Erstens kritisiert das Kartellamt Apples Definition von „Tracking“. Diese beschränkt sich auf die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung, was bedeutet, dass Drittanbieter-Apps stark eingeschränkt werden, während Apple selbst innerhalb seines eigenen Ökosystems weiterhin Nutzerdaten verwerten kann. Diese Unterscheidung könnte Apple einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Zweitens bemängelt die Behörde die unterschiedlichen Einwilligungsprozesse für Apple-eigene Apps und Drittanbieter-Apps.
Während Nutzer bei Drittanbieter-Apps bis zu vier verschiedene Abfragefenster durchlaufen müssen, vereinfacht Apple den Prozess für seine eigenen Anwendungen auf maximal zwei Abfragen. Diese Diskrepanz könnte Nutzer dazu verleiten, eher Apple-Apps zu bevorzugen, was wiederum den Wettbewerb verzerren könnte.
Stärkt Apple mit ATT seine eigene Marktposition?
Der dritte Kritikpunkt betrifft die psychologische Gestaltung der Abfragefenster. Das Bundeskartellamt vermutet, dass Apple seine eigenen Abfragefenster so optimiert hat, dass Nutzer eher geneigt sind, dem Unternehmen das Tracking zu erlauben. Drittanbieter hingegen haben weniger Gestaltungsspielraum und dadurch möglicherweise geringere Chancen, eine Einwilligung zu erhalten.
Einerseits hat Apple mit dem ATTF einen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Nutzerkontrolle über persönliche Daten gemacht. Andererseits könnte die Art und Weise der Umsetzung als Instrument zur Stärkung der eigenen Marktposition interpretiert werden.
Die Untersuchung des Bundeskartellamts ist Teil eines größeren Trends, bei dem Wettbewerbsbehörden weltweit die Praktiken großer Technologieunternehmen genauer unter die Lupe nehmen. In einer Zeit, in der Daten oft als das „neue Öl“ bezeichnet werden, gewinnt die Frage, wie Unternehmen mit Nutzerdaten umgehen und welche Vorteile sie daraus ziehen, zunehmend an Bedeutung.
Apple sieht ATT als Schutz der Privatsphäre
Apple verteidigte seine App Tracking Transparency wiederholt als Schutz der Privatsphäre. Das Unternehmen betont stets, dass alle Entwickler, inklusive Apple, den gleichen Regeln unterliegen. Die Zustimmungsaufforderung sei einheitlich und verpflichtend.
Apple hebt dabei hervor, dass eigene Dienste wie Siri keine übergreifende Datenverknüpfung ermöglichen und dass das Unternehmen freiwillig strengere Datenschutzstandards einhält als gefordert. Die Entscheidungsfreiheit der Nutzer über ihre Daten stehe im Vordergrund.
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