Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat ein wichtiges Urteil im Bereich des Datenschutzes gefällt.
Im Detail wurde entschieden, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) befugt ist, konkrete Weisungen an nationale Datenschutzbehörden zu erlassen. Damit erleidet die irische Datenschutzbehörde (DPC) eine Niederlage in ihrem Streit um die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber Meta.
Entscheidung von 2022 wurde debattiert
Konkret ging es um eine Entscheidung des EDSA vom 5. Dezember 2022, in der festgestellt wurde, dass Meta Nutzerdaten ohne Einwilligung für Werbung verwendet hatte. Die DPC wollte diese Vorgabe nicht umsetzen.
Sie klagte sogar gegen die Weisung, neue Untersuchungen durchzuführen. Das Gericht der EU hat diese Klage nun endgültig zurückgewiesen und so das Datenschutzrecht in Europa gestärkt.
Kritik und Blick auf Irland wird stärker
Die irische DPC ist für große Tech-Unternehmen wie Meta, Google und Apple zuständig, gerät aber immer wieder in die Kritik, Verfahren zu verzögern und Strafen zu vermeiden. Bürgerrechtler Max Schrems begrüßte das Urteil, warnte aber, dass die Umsetzung dennoch Jahre dauern könnte.
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