Apple steht hier bei uns in Deutschland aktuell möglicherweise vor verschärften Wettbewerbskontrollen.
Das Bundeskartellamt sieht den Tech-Konzern als zu marktbeherrschend an und möchte ihn unter ein erweitertes Wettbewerbsrecht stellen.
Aktuell befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob Apple unter die verschärften Regeln des §19a des deutschen Wettbewerbsrechts fallen sollte.
Hat Apple eine zu große Rolle am Markt?
Laut Richter Wolfgang Kirchhoff gibt es „starke Anzeichen dafür“, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat – was ein entscheidendes Kriterium für zusätzliche Kontrollen sei.
Ein Urteil wurde jedoch noch nicht gefällt. Apple forderte, dass das Gericht den Europäische Gerichtshof in die Entscheidung einbeziehen soll und argumentierte dabei, dass deutsches und EU-Recht nicht deckungsgleich seien. Die Richter sahen dafür jedoch keine Grundlage.
Strengere Kontrollen bis zum Jahr 2028?
Sollte das Bundeskartellamt am Ende die Oberhand behalten, unterliegt Apple bis April 2028 strengeren Kontrollen wie Google und Meta.
Zudem laufen weitere Untersuchungen, etwa zum Thema App-Tracking und zu dem Verhalten von Apple im App Stores. Die Vorgänge sind Teil eines globalen Trends, mit dem Regierungen die Marktmacht von Tech-Giganten prüfen bzw. einschränken wollen.
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