Die EU-Kommission hat Apple formell verwarnt, da das Unternehmen möglicherweise gegen die Geoblocking-Verordnung der EU verstößt.
Diese Verordnung verbietet es Unternehmen, Kunden aufgrund ihres Standorts den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen zu verwehren. Apple wird vorgeworfen, den Zugang zu bestimmten Funktionen und alternativen App-Stores auf iPhones außerhalb der EU einzuschränken.
Apples fragwürdige Maßnahmen
Hintergrund: Im März führte Apple mit iOS 17.4 neue Funktionen ein, die es Usern in der EU ermöglichen, alternative App-Stores zu nutzen und Apps von Drittanbietern zu installieren. Allerdings implementierte Apple gleichzeitig Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Funktionen nur innerhalb der EU verfügbar sind.
Dazu gehören regelmäßige Standortüberprüfungen und eine 30-tägige Frist, nach der Nutzer außerhalb der EU den Zugang zu diesen Funktionen verlieren.
Die EU-Kommission argumentiert, dass diese Praktiken gegen die Geoblocking-Verordnung verstoßen könnten, da sie den Zugang zu digitalen Dienstleistungen basierend auf dem Standort des Nutzers einschränken.
Will Apple Anpassungen vornehmen und Sanktionen vermeiden?
Apple hat nun die Möglichkeit, auf diese Warnung zu reagieren und seine Praktiken anzupassen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Die Verwarnung von Apple zeigt, dass die EU witerhin fokusaiert ist, die Marktmacht großer Technologieunternehmen zu regulieren und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Apple steht bekanntlich bereits unter Beobachtung wegen seiner App-Store-Regeln.
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