Apple hat aufgrund der neuen EU-Richtlinien zur Öffnung des App Stores beschlossen, externen Links zu erlauben.
Diese Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Entwickler können dann in ihren Apps auf externe Websites verlinken, um alternative Zahlungsmethoden anzubieten.
Nötiger Schritt, um EU-Anforderungen zu entsprechen
Apple muss diese Änderungen einführen, um den Anforderungen der EU zu entsprechen und die aus Sicht der EU bestehenden Wettbewerbsvorteile zu vermeiden.
Apple wird Entwicklern detaillierte Richtlinien zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass die Links sicher und benutzerfreundlich sind.
Diese Änderung dürfte erhebliche Auswirkungen auf den Markt haben, da Entwickler nun mehr Freiheit haben, wie sie ihre Zahlungsoptionen präsentieren. Gleichzeitig könnte dies für Apple Umsatzverluste bedeuten, da das Unternehmen ab 1. Januar 2025 weniger Kontrolle über die Transaktionen haben.
Zugeständnisse für Entwickler auf Druck der EU
Immerhin: Apple zeigt, dass man sein Regelwerk an internationale Vorschriften anpasst (wenn auch in kleinen Schritten!) und damit auf Entwickler zugeht, um ihnen Zugeständnisse zu machen.
Die genaue Umsetzung und die Reaktionen der Nutzer und Entwickler bleiben jedoch abzuwarten. Aber es geht bei der neuen Regel beispielsweise darum, dass ein Unternehmen wie Spotify dann künftig in der App auf einen deutlich günstigeres Sonderangebot für ein Abo hinweisen kann. Und nicht nur das, Spotify kann auch einen Weblink einbinden, der direkt aus der App heraus angesteuert werden kann.
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