Ein Onlinehändler wurde vor Gericht dazu verpflichtet, Geräte zum Preisfehler-Preis auszuliefern.
Bei dem Händler wurde ein Bundle mit Kopfhörern und Smartphone für 92 statt 1099 Euro angeboten. Ein Kunde bestellte gleich sechs Stück und zog vor Gericht, als der Händler die Bestellung stornieren wollte.
Gericht gibt Käufer Recht
Das Gericht gab dem Käufer nun Recht – er hat ein Recht auf die Geräte zum günstigen Preis. Dies gilt jedoch nur, weil der Kaufvertrag durch den Versand der Kopfhörer bereits zustande gekommen war.
Kaufvertrag kam bereits zustande
Normalerweise gilt der Kaufvertrag erst ab Versand des Produkts oder eines Teils. Da es sich um ein Bundle handelte, galt der Vertrag somit als abgeschlossen und konnte vom Händler nicht mehr annuliert werden.
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