88 Seiten umfasst die Klageschrift gegen Apple. Hier der große Überblick zum Rechtsstreit „USA gegen Apple“.
Apple wird vorgeworfen, gegen verschiedene Kartellgesetze auf Bundes- und Landesebene verstoßen zu haben. Es geht also um „Monopol“-Verdacht und um die Verletzung des Sherman-Acts.
Apple meldete sich zu den Vorwürfen umgehend. In einer Stellungnahme, die verschiedenen US-Medien zugespielt wurde, wies Apple die Anschuldigungen als „inhaltlich und juristisch unbegründet“ zurück und kündigte an, sich „mit Nachdruck zu verteidigen“.
In der Erklärung betonte Apple seine Unschuld. Wir fassen zusammen.
Wer hat Anklage erhoben?
Die Anklage erfolgte am Donnerstag durch das Justizministerium zusammen mit Generalstaatsanwälten aus 16 US-Staaten und Distrikten beim Bundesbezirksgericht in New Jersey. Es wird Apple vorgeworfen, diverse bundes- und staatsrechtliche Kartellgesetze, einschließlich des Sherman Acts, verletzt zu haben.
Was wirft das US-Justizministerium Apple vor?
Die Entwicklung von umfassenden Super-Apps zu blockieren, die den Nutzern den Wechsel zwischen Smartphone-Plattformen erleichtern würden.
Die Entstehung mobiler Cloud-Streaming-Dienste zu unterbinden, die Verbrauchern das Genießen hochwertiger Videospiele und anderer Cloud-Dienste ohne den Kauf teurer Smartphone-Hardware ermöglichen würden.
Die Qualität und Innovation von plattformübergreifenden Messaging-Apps zu mindern, um Verbraucher zum Kauf von iPhones zu zwingen.
Die Funktionen von Smartwatches Dritter zu beschränken, wodurch Nutzer, die nicht bei iPhones bleiben, mit hohen Kosten rechnen müssen.
Drittanbietern zu verbieten, Tap-to-Pay-Funktionen in ihren Apps anzubieten und so die Entwicklung plattformübergreifender digitaler Geldbörsen zu behindern.
Was wird Apple noch vorgeworfen?
Laut Justizministerium erstreckt sich Apples wettbewerbswidriges Verhalten zudem auf Bereiche wie Webbrowser, Videokommunikation, Abonnementdienste für Nachrichten, Unterhaltung, Fahrzeugdienstleistungen, Werbung, Ortungsdienste und weitere.
Was sagt der Sprecher der Anklage?
Jonathan Kanter, Stellvertretende Generalstaatsanwalt der Antitrust-Abteilung des Justizministeriums, im O-Ton:
„Über Jahre hinweg hat Apple auf wettbewerbliche Bedrohungen mit einem Arsenal aus Vertragsbedingungen und Beschränkungen reagiert, die es dem Unternehmen erlaubten, von Verbrauchern höhere Preise zu verlangen, Entwicklern sowie Kreativen höhere Gebühren aufzuerlegen und Konkurrenz durch alternative Technologien zu unterdrücken.
Mit der aktuellen Klage wird angestrebt, Apple zur Verantwortung zu ziehen und sicherzustellen, dass das Unternehmen seine rechtswidrigen Methoden nicht auf weitere wichtige Märkte ausdehnt.“
Und wie reagiert Apple auf die Vorwürfe?
Der Konzern im Wortlaut:
Bei Apple streben wir täglich danach, mit unseren Innovationen Technologien zu entwickeln, die unsere Kunden begeistern. Unsere Produkte sind darauf ausgerichtet, nahtlos miteinander zu funktionieren, dabei die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und ein außergewöhnliches Erlebnis zu bieten. Diese rechtlichen Herausforderungen gefährden unseren Kern und die Werte, die unsere Produkte im intensiven Wettbewerb einzigartig machen.
Ein Erfolg dieser Klage könnte uns daran hindern, die Art von integrierter Technologie zu liefern, die unsere Kunden erwarten – eine Symbiose aus Hardware, Software und Dienstleistungen. Dies könnte zudem einen bedenklichen Präzedenzfall schaffen, der es der Regierung erlaubt, Einfluss auf die Technologiewahl der Bürger zu nehmen.
Wir sind überzeugt, dass die Anschuldigungen sowohl inhaltlich als auch rechtlich haltlos sind, und werden uns entschieden dagegen wehren.