Die Bundesnetzagentur hat einen Internet-Anbieter zur Versorgung verpflichtet.
Es ist das erste Mal, dass eine solche Verpflichtung ausgesprochen wurde. Der Haushalt liegt in Niedersachsen und wurde bisher nicht entsprechend mit Internet und Co. versorgt.
Bisher keine vernünftigen Angebote
Laut der Bundesnetzagentur hat jeder das Recht „auf eine angemessene Versorgung“. Dieses wird nun auch aktiv umgesetzt. Der Anbieter wollte zuvor einen zu hohen Preis für die Versorgung verlangen.
Minimale Geschwindigkeit und maximaler Preis vorgegeben
Die Bundesnetzagentur verpflichtet diesen nun, einen „erschwinglichen Preis“ anzubieten. Auch die Eckdaten hat die Bundesnetzagentur verbindlich festgelegt:
Die Verbindung muss bei mindestens 10 Mbit/s Down- und 1,7 Mbit/s Upload liegen. Sie darf maximal 150 ms Latenz aufweisen und etwa 30 Euro pro Monat kosten. Erklärend fügt die Behörde die weitere Roadmap hinzu:
„Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gilt seit Dezember 2021. Die Verordnung zu den gegenwärtig geltenden Mindestversorgungswerten gilt seit Juni 2022.
Derzeit bewertet die Bundesnetzagentur mehrere Gutachten, die die Anforderungen für die Mindestversorgung beurteilen. Im Rahmen dieser Evaluation erstellt die Bundesnetzagentur einen Prüfbericht. Er bildet die Grundlage für künftige Anpassungen der Mindestversorgungsverordnung.
Für die Änderung der Verordnung ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages herzustellen.“