Rund um Amazon Prime Video-Abos herrscht aktuell einiges an Frust.
Wir berichteten in den letzten Tagen mehrfach darüber: Aufgrund neuer Werbungsrichtlinien sind gerade viele Kunden verärgert. Denn obwohl sie bereits für werbefreie Abos gezahlt haben, müssen sie sich jetzt beim Streamen Anzeigen ansehen.
Amazon Prime: Acht Klauseln der AGB rechtswidrig
Nun hat in Österreich im Anschluss an die Kritik das Handelsgericht Wien acht Klauseln in den AGB von Amazon Prime für ungültig erklärt. Eingeklagt hatte das Urteil der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums.
Einige Klauseln, so das Urteil, seien dabei unnötig kompliziert formuliert. Joachim Kogelmann, Jurist im VKI, kommentiert das wie folgt: „Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können.“
Urteil noch nicht rechtskräftig
Alle Informationen über die Beanstandungen findet Ihr hier beim VKI. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig – es bleibt also abzuwarten, welchen Effekt es konkret haben kann bzw. wird.