Netflix und Spotify haben jüngst die Preise erhöht, ohne dazu die Zustimmung der Abonnenten einzuholen.
Beide Unternehmen berufen sich dabei auf Klauseln in ihren AGB. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beide Unternehmen daher verklagt. Aktuell fiel das Urteil zu den einseitigen Preiserhöhungen, nachdem beide Firmen nach der ersten Instanz Berufung eingelegt hatten.
Kammergericht sieht Verbraucherschützer erneut im Recht
Das Kammergericht Berlin erklärte die Klauseln im aktuellen Verfahren erneut für unwirksam. Die Verbraucherschützer bekamen Recht mit ihrer Ansicht, dass Kunden aktiv hätten zustimmen müssen.
Kritisiert worden war auch, dass beide Firmen in den AGB an keiner Stelle in Betracht ziehen, dass Preise auch sinken könnten, jedenfalls theoretisch.
Bisher haben beide Firmen die beanstandeten Klauseln noch nicht aus ihren AGB gestrichen. Möglich, dass sie erneut in Berufung gehen. Denn das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
„Richtungsweisende Entscheidung“
Die Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt sich aber optimistisch. Eine Sprecheirn erklärte, sie halte das aktuelle Urteil für „richtungsweisend. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben“.