Das Schweizer Bundeverwaltungsgericht hat in einem Markenrechts-Prozess zugunsten von Apple entschieden.
Die Ausgangsfrage des Verfahrens: Besitzt Apple das Markenrecht auf alle naturgetreuen Darstellungen von Äpfeln?
Der Konzern hatte Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt, dass das gezeichnete Apfel-Symbol in der Schweiz nicht geschützt wurde. Dieses Symbol zeigt einen (vollständigen) Granny Smith-Apfel in Schwarz-Weiß.
Wann Apples Anwälte jetzt in die Spur gehen
Schließlich besitzt Apple in der EU, aber auch in China und vielen weiteren Regionen und Ländern das Markenrecht in Bezug auf die Abbildung eines Apfels. Das betrifft Abbildungen von Äpfeln in Zusammenhang mit „Geräten und Instrumenten zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten“ sowie Computer, Software und Speichermedien.“
Kurz gesagt: Wer technische Produkte mit einem Apfel bewirbt oder diese in Zusammenhang mit einem Apfel darstellt, verstößt gegen den Apple gewährten Markenschutz. Apples Anwälte gehen dann in die Spur…
Problem für den Schweizer Obstverband
Nun hat auch das oberste Schweizer Gericht dem Konzern seinen Wunsch gewährt. Das Urteil vom 26. Juli ist jetzt veröffentlicht worden und damit vorerst amtlich.
Dies könnte andere Firmen in Bedrängnis bringen. So nutzt der Schweizer Obstverband einen Apfel als Logo. Er hatte sich dafür eingesetzt, dass Apple nicht der Schutz der Bildmarke des Apfels gewährt wird. Der Schweizer Obstverband nutzt dieses Logo bereits deutlich länger als Apple…
Gegen die Entscheidung, dass Apple jetzt den Schutz auf quasi alle Abbildungen echter Äpfel bei den genannten Waren und Dienstleistungen gewährt wird, kann noch Berufung bis zum 6. September eingelegt werden.
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