Der Digital Markets Act der EU setzt Apple langsam aber sicher unter Druck.
Wir haben bereits letzte Woche im Fall Facebook darüber berichtet: Bis zum 5. März 2024 müssen Tech-Riesen mit Gatekeeper-Plattformen Sideloading bzw. alternative App Stores erlauben.
Muss Apple Sideloading erlauben?
Dazu gehört – theoretisch – auch Apple. Der Konzern muss zur Einhaltung der Gesetzgebung das Sideloading erlauben sowie die Nutzung von Drittanbieter-Zahlungssystemen durch Entwickler.
Außerdem ist es ab 2024 Pflicht, dass Nachrichten-Apps wie iMessage auch mit anderen Messaging-Diensten über ein gemeinsames Protokoll kommunizieren können. Dieses hat Apple bislang auch noch nicht implementiert.
Zwei Punkte fix, einer aber noch offen
Aus den letzten beiden Punkten wird Apple auch nicht herauskommen. Etwas anders liegt es bei dem Sideloading von Apps. Der DMA hat nämlich eine Klausel, die Apple anfechten könnte – und vermutlich auch wird.
Der Konzern könnte nämlich in Bezug auf den Entwurf argumentieren, dass durch das Erlauben von externen App-Downloads die Gefahr der User, von Malware betroffen zu sein, signifikant erhöht wird. Eine dahingehende Klage könnte über Jahre ausgefochten werden und dem Konzern Zeit verschaffen, alternative Einkommenswege im App Store und in anderen digitalen Services zu stärken, bevor die App-Verkaufseinnahmen einbrechen.