Bei Apple gibt es Probleme im Hinblick auf die digitale Nachlassverwaltung.
In einen Apple-Account kann ein Nachlasskontakt festgelegt werden. Dies ist seit iOS 15.2, iPadOS 15.2 und macOS 12.1 möglich. Verstirbt der Besitzer des Accounts, können die Hinterbliebenen dann Zugriff auf dessen Apple-ID-Daten erhalten. Sie müssen dazu eine Sterbeurkunde und eine Vorsorgevollmacht vorlegen. Außerdem müssen sie Apple den Zugriffschlüssel mitteilen.
iPhone von Verstorbener gesperrt
Dies wäre bei einem aktuellen Fall in den USA nötig gewesen. Eine Frau war verstorben. Zuvor hatte ihr Sohn den Nachlasskontakt auf seinen Namen angelegt.
Die Hardware der Verstorbenen erhält der Sohn nach dem Tod seiner Mutter aber nicht. Durch einen Fehler bei Apple wurde das iPhone im aktuellen Fall aufgrund eines Systembugs gesperrt – und kann nun nicht mehr entsperrt werden. Somit lässt sich das iPhone nicht mehr zurücksetzen und komplett löschen.
Apple fordert Rechnung von sieben Jahre altem Gerät
Der Sohn erhielt eine Fehlermeldung. Die Apple-ID sei ungültig. Apple gab an, die Sperre nur dann entfernen zu können, wenn eine Rechnung für das iPhone präsentiert werden könne. Das Gerät wurde vor sieben Jahren gekauft. Einen Original-Beleg von damals gibt es nicht mehr.
Somit kann der Sohn nicht beweisen, dass das iPhone wirklich seiner verstorbenen Mutter gehörte. Auch die anderen bisher eingereichten Dokumente wurden von Apple ignoriert. Das Unternehmen lässt sich nicht umstimmen. Selbst das Testament akzeptiert das Unternehmen nicht als Beweis.