Blitzer-Apps sind schon länger umstritten und arbeiten rechtlich bestenfalls im Graubereich.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun auf Twitter eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. Dort wird erklärt, dass die Nutzung solcher Apps nicht nur für Fahrer, sondern auch für Beifahrer verboten ist.
Strafe von bis zu 100 Euro droht
Bei Missachtung muss mit einer Strafe von bis zu 100 Euro gerechnet werden. Im Detail heißt es:
Das Oberlandesgericht hat außerdem ausgeführt, dass ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht. Es bleibt deshalb bei der Geldbuße von 100 Euro für den Autofahrer.
#Ordnungswidrigkeit auch bei Nutzung einer #BlitzerApp durch den #Beifahrer. Der #Autofahrer muss die App nicht selbst aktiviert haben. Geldbuße von 100 Euro. Beschluss unseres 2. Senats für Bußgeldsachen vom 7.2.2023. Einzelheiten hier: https://t.co/H9e7QpID0r
— Oberlandesgericht Karlsruhe (@OLGKarlsruhe) February 17, 2023