In Göttingen drehte sich sein Gerichtsfall um einen fragwürdigen Vornamen.
Dort hatte ein Mädchen denselben Vornamen wie ein bekannter Sprachassistent – vermutlich Siri oder Alexa. Den exakten Namen wollten die Richter nicht öffentlich machen. Denn das Mädchen wurde wegen dieses Namens an ihrer Schule gemobbt.
Mobbing durch „Sprachbefehle“
Beispielsweise sollen ihr von anderen Kindern Befehle erteilt worden sein, wie sie sonst digitale Assistenten erhalten. Dadurch sei das Kind enormer psychischer Belastung ausgesetzt gewesen.
Die Stadtverwaltung Göttingen lehnte einen Antrag auf einen zweiten, alternativen Namen für das Mädchen allerdings ab. Grund: Die seelische Belastung des Mädchens wurde nicht durch fachliche Gutachten bestätigt.
Gericht mit anderem Urteil
Deshalb wurde ein Gericht hinzugezogen – und dieses urteilte anders. Die psychische Belastung des Kindes war den Richtern zufolge Grund genug für eine Namensänderung. Daher wurde sie zugelassen, auch ohne Gutachten.
Außerdem sei der fragliche Sprachassistent bekannt, was ein weiterer Grund für die Erlaubnis sei. Dessen Name lade zu Beleidigungen im Befehlstil ein.
Das ist künftig nicht mehr möglich, denn das Kind hat jetzt einen zweiten Namen, mit dem die Eltern und andere Kinder es anreden sollen – dank des Gerichtsurteils aus dem Juni 2022, das erst heute veröffentlicht wurde.