Apple hat gerade eben bahnbrechende Änderungen an den App-Store-Bestimmungen vorgenommen.
Der Konzern lenkt damit speziell in den Niederlanden im Streit mit den Regulierungsbehörden ein. Auch außerhalb der Niederlande verkündet Apple Änderungen für Entwickler bestimmter „Reader“-Apps.
Aus der App heraus darf jetzt auf eine externe Website verlinkt werden
Zuletzt hatte Apple das Limit der niederländischen Behörden für Strafzahlungen erreicht: 50 Millionen Euro über 10 Zahlungsbefehle – iTopnews.de berichtete mehrfach. Apple ändert nun seine App-Store-Politik, um die Kuh vom Eis zu bekommen: Betroffen sind Entwickler von Dating-Apps in den Niederlanden.
Entwickler können nun zwei Zahlungsoptionen nutzen: das Apple-Zahlungssystem oder eine in der App hinterlegte Verlinkung zu einer externen Website.
„Reader-Apps“ wie Zeitschriften-Apps, Netflix, Spotify und Co. profitieren
Parallel setzt Apple auch außerhalb der Niederlande Neuerungen für Entwickler in Kraft. Diese betreffen sogenannte Reader-Apps, also Apps zum Lesen von Zeitschriften und Zeitungen, aber auch eBook-Apps und Apps für Musik- und Videostreaming wie Netflix und Spotify. Ab sofort erlaubt Apple nun, einen Link zu einer externen Seite zu setzen, auf der Nutzer ihren Account erstellen oder bei einem Dienst verwalten können.
Niederländische Behörden loben Apples Kompromissbereitschaft
Offiziell heißt es in den aktualisierten Apple-Guidelines: Apps, die die Kontoberechtigung für externe Links nutzen, müssen Leseinhalte bereitstellen, dürfen keine In-App-Käufe anbieten und dürfen keine Echtzeit-Dienste von Person zu Person anbieten. Apps, die den Zugriff auf digitale Inhalte wie Musik oder Videos ermöglichen, aber nicht die Hauptfunktion darstellen, wie z. B. Apps für soziale Netzwerke, gelten nicht als Lese-Apps.
Was bleibt: Diese Apps dürfen keine In-App-Käufe ermöglichen.
Die niederländischen Behörden erklärten bereits, man sei zufrieden, dass Apple kompromissbereit sei.