Heute tritt ein neues Verbraucherschutzgesetz für „faire Verträge“ in Kraft.
Es macht die Kündigung von Diensten wie Netflix, aber auch Abos in Fitnessstudios leichter als zuvor. Verbraucher erhalten das Recht, stillschweigende Verlängerungen von Verträgen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Kündigungsfristen werden angepasst
Auch die „reguläre“ Kündigung vor Vertragsende darf maximal eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. So werden „Vertragsfallen“ schwieriger gemacht, bei denen Endkunden unwissentlich länger Geld zahlen müssen als angedacht.
Das zugehörige Gesetz wurde 2021 verabschiedet. Heise macht in einem zugehörigen Bericht darauf aufmerksam, dass eine ähnliche Regelung bereits für Mobilfunk- und andere Telefonverträge in Kraft ist.
Telefonvertrag: Maximal 24 Monate Laufzeit
Hier darf die Laufzeit maximal zwei Jahre betragen. Verlängert sich dann der Vertrag, können Kunden binnen eines Monats den Vertrag rückwirkend noch kündigen.