Netflix darf laut dem Landgericht Berlin nicht einfach seine Preise erhöhen.
Das ergab ein Prozess in der Hauptstadt, der sich um die Klausel 3.5 der Nutzungsbedingungen von Netflix dreht. Darin steht: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“
Klausel zur Preisanpassung rechtswidrig
Diese Klausel darf nun nicht mehr verwendet werden, sie gilt als rechtswidrig. Netflix muss Preiserhöhungen in Deutschland künftig klar begründen, urteilte das Landgericht. (danke Ingmar-Robert)
Hält sich der Streaminganbieter nicht daran, drohen Strafzahlungen in Höhe von 250.000 Euro. Netflix hat laut vzbv gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Netflix mit schwachem Gegenargument
Grund: Man räume Kunden ein bedingungsloses Kündigungsrecht ein. Dadurch fluktuiere der Kundenstamm, was durch Preisanpassungen kompensiert werden könnte. Nur hat Netflix seit Jahren wachsende Nutzerzahlen, „fluktuierend“ sind sie nie gewesen …