Google gerät ins Visier des deutschen Bundeskartellamts.
Das berichtet unter anderem t3n in Bezug auf eine dpa-Meldung. Sie folgt nur fünf Tage nachdem zum Jahreswechsel eine neue Gesetzesvorschrift im Bereich der Wettbewerbsbeschränkung in Kraft getreten ist.
Google hat „überragende marktübergreifende Bedeutung“
Weil das Bundeskartellamt laut Präsident Andreas Mundt eine „überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt hat“, kann es auf Basis dieser Vorschrift nun gegen Mutterkonzern Alphabet ermitteln. Gleiches gilt, so Mundt, wohl auch für Apple, Amazon und Facebook.
Im Fall Google betrifft die Missbrauchsaufsicht die Datenverarbeitung durch Google und das Angebot Google News Showcase. Weil der Such-Gigant in Deutschland einen Marktanteil von über 80 Prozent hat, kann nun kartellrechtlich beaufsichtigt und gegebenenfalls reguliert werden kann.
Fünf Jahre lang Kontrolle
Laut Gesetz hat das Kartellamt dazu vorerst fünf Jahre lang das Recht. So lange könnte bald auch Apple überwacht werden – etwa im Bereich der App-Verkäufe über den App Store.