In Sachsen kann die Corona-Warn-App seit dieser Woche zum Check-In verwendet werden.
Das Bundesland hat seine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Und ist damit das erste Bundesland, dass die Anwendung als rechtlich verbindliche Kontakterfassung bezüglich Restaurants, Cafés und Co. zum Check-In einsetzt.
Digitale Registrierung besser als Zettelwirtschaft
Bisher war es so, dass man sich mit Name und Adresse auf dem Papier registrieren musste. Die neue Verordnung basieert auf der Erkenntnis, dass ein digitaler Check-In dem analogen vorgezogen werden sollte. Allerdings: „Zusätzlich ist eine analoge Form der Kontakterfassung anzubieten.“
Luca seit Wochen in der Kritik der Datenschützer
Andere Bundesländer setzen vorerst weiter auf die umstrittene Luca App. Sicherheits- und Datenschutz-Bedenken dieser Apps gibt es seit Wochen. Auf der anderen Seite gilt die Corona-Warn-App des Bundes als datenschutzfreundlich. Die Daten von Nutzern bleiben anonym. Das gilt bei Luca nicht.
13 Bundesländer scheint dies aktuell aber nicht zu stören, sie bleiben zunächst bei Luca, wo das Anmelden mit persönlichen Daten Pflicht ist. Laut Datenschutzexperten kann Luca analysieren, welche Person sich hinter Check-Ins verbirgt. Luca erstellt auch Bewegungsprofile. 70 Wissenschaftler hatten eine „Bundesnotbremse“ für die Luca-App gefordert.
Außer Sachsen verzichten bisher nur NRW und Thüringen auf einen Einsatz von Luca. Alle anderen Bundesländern haben die Lizenz mehr oder minder blind gekauft, nachdem Smudo als Aushängeschild der Fanta 4 auf zahlreichen Kanälen, u.a. bei Anne Will, für die Anwendung PR gemacht hatte. Irritiert hat die Lizenzkäufer offenbar auch nicht, dass man sich bei Luca mit einer beliebigen Identität einchecken kann…