Threema hat einen wichtigen Sieg beim Thema Privatsphäre errungen.
Die Schweizer Behörden hatten die Betreiber des Messengers dazu aufgefordert, Vorratsdaten der Nutzer zu speichern. Dagegen ist Threema vor Gericht vorgegangen.
Gericht gibt Threema recht
In zweiter Instanz bekam das Unternehmen jetzt Recht. Der Dienst ist nicht gezwungen, die Vorratsdaten für Polizei, Geheimdienst etc. bereitzuhalten. Konkret geht es unter anderem um eine klare Identifizierbarkeit der Nutzer.
Messenger nicht mit Telekom vergleichbar
Das Gericht bestätigte, dass Threema „kein Telekom-Anbieter wie Swisscom“ sei und daher auch nicht die gleichen Überwachungspflichten gelten. Für Datenschützer und Threeam-Kunden ist das ein wichtiger Erfolg.