Die Bundesregierung bringt ein neues Verbraucherschutzgesetz auf den Weg.
Genauer gesagt wurden heute sogar zwei Gesetzesentwürfe vom Kabinett auf den Weg gebracht. Kommen sie durch Bundestag und Bundesrat, sollen sie am 28. Mai 2022 in Kraft treten.
Besserer Verbraucherschutz im digitalen Raum
Sie würden dann Verbraucher beim Kauf von Produkten wie Apps, Musik, Videos, Spielen oder auch beim Anmelden bei digitalen Diensten wie sozialen Netzwerken, besser schützen. Sind solche Produkte mangelhaft, können bis zu zwei Jahre nach der Vertragsschließung durch Kauf oder Anmeldung Ansprüche auf Ersatz gestellt werden.
Der Preis kann so verringert oder Schadensersatz eingefordert werden. Eingeschränkt soll diese Regelung auch für Updates von Computer-Programmen bzw. Apps gelten. Bundesjustizministerin Lambrecht von der SPD kommentierte den Entwurf wie folgt:
Künftig ist klar: Wenn eine Software fehlerhaft ist oder eine App nicht richtig funktioniert, hat der Kunde die gleichen Rechte wie beim Kauf jedes anderen Produkts.
Verbraucherschützer werten die Initiative als wichtigen Schritt in einer für Anbieter wie Kunden faire digitale Warenwelt.