Ein Gericht hat entschieden, dass iPad-Kosten für die Schule nicht vom Staat erstattet werden müssen.
Die Eltern einer Schülerin wollten beim Job-Center das Geld für ein iPad einfordern. Das Tablet wurde benötigt, da die Schülerin in eine „iPad-Klasse“ geht.
Eltern dachten Job-Center zahlt
Nachdem das Job-Center die 460 Euro nicht bezahlen wollte, ist der Fall vor Gericht gelandet. Dieses hat zugunsten der Behörde entschieden, dass das Geld nicht erstattet werden müsse. Davon waren die Eltern ursprünglich ausgegangen.
Das Gericht argumentiert damit, dass das iPad nicht zwingend notwendig sei, um überhaupt einen Schulabschluss zu erreichen und daher nicht förderfähig ist. Allerdings gab es auch eine Aufforderung an die Schule: Für Kinder aus einkommensschwachen Familien solle es Leihgeräte geben, wenn schon so etwas wie iPad-Klassen angeboten werden.