Aktuell wird im Bund ein Gesetzesentwurf für neue Sätze für die Grundsicherung erarbeitet.
Empfänger von Hartz IV aus bestimmten Altersgruppen sollen künftig mehr Geld erhalten. Dabei werden jetzt auch Kosten für Mobilfunkrechnungen als Teil der Kosten für das Existenzminimum eingerechnet. SpOn erklärt:
„Erstmals werden bei der Berechnung der Regelsätze nicht nur die Kosten für Festnetztelefonie und Internet berücksichtigt, sondern auch für Mobilfunk. Das Ministerium trägt damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 Rechnung, dass sich der gesellschaftliche und technologische Wandel auch bei der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums widerspiegeln muss.“
Mehr Geld vor allem für Jugendliche
Und so sind die geplanten Anhebungen verteilt: Alleinstehende Erwachsene würden bei Absegnung des Entwurfs 439 Euro statt bisher 432 Euro erhalten, Ehegatten bzw. Partner je 395 Euro statt 389 Euro.
Junge Erwachsene bis 25 Jahre sollen 351 statt 345 Euro, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 367 Euro statt 328 Euro erhalten. Kinder bis fünf Jahre würden Anspruch auf 279 statt 250 Euro erhalten. Der Satz für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bleibt bei 308 Euro.
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