Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Sicherheitsdienste bald auf weniger Bestandsdaten zugreifen.
Das entschieden die Richter heute in Karlsruhe und schützen damit Bürgerinnen und Bürger Deutschlands mehr vor willkürlichen Datenzugriffen durch Polizei, BND und Geheimdiensten.
Gesetzänderung bis 2021 verlangt
Bislang konnten Bestandsdaten wie die IP-Adresse von Nutzern und Telefonnummern bei Ermittelungen schon bei Telefonanbietern angefordert werden, wenn noch kein Tatverdacht vorlag. Das wird ab 2021 nicht mehr so sein.
Bis dahin müssen entsprechende Gesetze geändert werden. Es wird dann auch nicht mehr so einfach möglich sein, dynamische IP-Adressen von Nutzern abzufragen und so Internetverläufe zu ermitteln. Dies sei derzeit ein Verstoß gegen deutsche Grundrechte, so das Bundesverfassungsgericht. Erst bei dringendem Tatverdacht dürfe zu solchen Maßnahmen gegriffen werden (danke Michael W.).