Seit heute gilt die überarbeitete Straßenverkehrsordnung.
Bereits im Februar haben wir Euch von Änderungen der StVO berichtet. Laut diesen sind Blitzer-Apps theoretisch verboten – mehr dazu hier. Nun werden die Regelungen verschärft.
Blitzer-Meldungen im Radio sind OK
So wurde in der ergänzten Fassung explizit auf Smartphones und Co. verwiesen. Bisher war der Paragraph sehr allgemein gehalten. Blitzer-Warnungen im Radio sind weiterhin erlaubt.
Verwendung strafbar – Handy durchsuchen aber schwierig
Das große Aber: Der Besitz von Blitzer-Apps ist nicht strafbar – nur die Nutzung. Die Polizei darf außerdem nicht ohne begründeten Verdacht Euer Smartphone auf aktive Apps durchsuchen.
Allerdings: Haben die Beamten einen Signal-Warnton vernommen, wäre zumindest das ein Grund, Euer Smartphone zu untersuchen…